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Häufige Fragen

Was ist das Ziel dieser Vermittlungsplattform (VPF)?

Mit dieser Vermittlungsplattform finden sich babysittersuchende Eltern und Babysitter* im ganzen Kanton Graubünden. Der Babysitterdienst dient als Entlastung für die Eltern: Die Babysitter entlasten die Eltern stundenweise, beispielsweise für Kinobesuche, Essen gehen, Coiffeur, usw. Diese Vermittlungsplattform ist nicht für kurzfristige Einsätze gedacht sondern hilft Eltern, unter den registrierten Babysittern jemanden für eine künftige Hütelösung zu finden und ein Vertrauensverhältnis aufzubauen.

Der Einsatz eines Babysitters ermöglicht es den Eltern nicht, einer regelmässigen Arbeit nachzugehen.

Für wen ist diese VPF gedacht? Wer darf sie benutzen?

Alle suchenden Eltern im Kanton Graubünden und alle Babysitter, die einen SRK- Babysitterkurs besucht haben.

Wie alt sind die Babysitter?

Mindestens 13 Jahre alt.

Was kostet die Benutzung der Vermittlungsplattform?

Die Vermittlung von Babysittern ist ein kostenfreies Angebot des Schweizerischen Roten Kreuzes Graubünden. Suchende Eltern und Babysitter können die Vermittlungsplattform gratis benutzen.

Wie können Eltern einen Babysitter auswählen?

Auf der Plattform sehen die Eltern innerhalb des gewünschten Gebietes lediglich Geschlecht und Alter der registrierten Babysitter. Wir empfehlen Eltern, mehrere Babysitter anzuschreiben und nach Rückmeldung der Babysitter dann ein kleines telefonisches oder persönliches Vorstellungsgespräch zu führen und anschliessend einen Schnuppertermin abzumachen. Es ist wichtig, dass die Chemie zwischen Eltern, Kind/ern und Babysitter stimmt. Bitte geben Sie allen angefragten Babysittern Rückmeldung, auch wenn Sie sich nicht für sie entschieden haben.

Worauf müssen Eltern achten, wenn sie einen Babysitter das erste Mal einstellen?

Genügend Zeit einplanen und einen separaten Schnuppertermin für ein gegenseitiges Kennenlernen und ausführliche Instruktionen abmachen (Gewohnheiten, Krankheiten, Hausregeln).
Dem Babysitter dürfen keine über ihre Kompetenzen hinausgehenden Arbeiten aufgetragen werden.
Dem Babysitter dürfen nur Aufgaben übertragen werden, denen sie gewachsen ist.

Welche Aufgaben übernimmt der Babysitter?

Der Babysitter hat einen 10-stündigen Kurs besucht. Themen im Kurs sind: Wickeln, zubereiten von Mahlzeiten, die Flasche geben, Beschäftigung dem Alter entsprechend, überwachen der Tätigkeiten (z.B. Hausaufgaben) und des Schlafes der anvertrauten Kinder.
Der Babysitter hat Grundkenntnisse in erster Hilfe.
Der Babysitter wäscht das selbst gebrauchte Geschirr, macht die Betten der Kinder, ordnet ihre Kleider und beseitigt die schmutzigen Windeln.
Bei der Rückkehr der Eltern informiert der Babysitter diese über das Geschehen während ihrer Abwesenheit.

Welche Kinder dürfen von dem Babysitter betreut werden?

Die zu betreuenden Kinder müssen mindestens 3 Monate alt sein.
Der Babysitter betreut keine kranken Kinder.
Der minderjährige Babysitter betreut nie mehr als 3 Kinder gleichzeitig. Falls mehr als 3 Kinder zu betreuen sind, engagieren die Eltern zwei Babysitter oder einen volljährigen Babysitter.

Was ist zu beachten betreffend Einsatzzeiten/Einsatzdauer/Heimkehr?

Sind die Kinder wach, sollte der Einsatz mit alleiniger Verantwortung nicht länger als 3 Stunden dauern.
Die Familie, welche den Babysitter engagiert hat, ist verantwortlich, dass der Babysitter abends ohne Zwischenfälle nach Hause gelangt.
Bei sehr später Heimkehr sollte Gelegenheit zur Übernachtung geboten werden.

Welche Bezahlung ist angemessen?

Wir empfehlen Ihnen folgenden Entschädigungsrahmen:

13 - 15 JahreBis 2 Kinder pro Stunde

3 Kinder pro Stunde
CHF 8 - 10

CHF 10 - 12
16 - 25 JahreMind. pro StundeCHF 11 - 18
Nachtdienst
Alleinige Verantwortung
ca. 19 - 7 UhrCHF 70
Übers Wochenende
Alleinige Verantwortung für das Kind
24 StundenCHF 150

Wann findet die Bezahlung statt?

Sie bezahlen den Babysitter direkt nach jedem Einsatz in bar.

Darf der Babysitter Fremde oder Freunde zum Babysitten mitnehmen?

Der Babysitter verpflichtet sich, nie Drittpersonen (weder Freunde noch Familienangehörige), ohne Ihr Einverständnis in die Wohnung mitzunehmen.

Darf der Babysitter dem anvertrauten Kind Medikamente verabreichen?

Nein, der Babysitter verabreicht keine Medikamente.

Was müssen Eltern im Notfall oder bei verspäteter Heimkehr beachten?

Hinterlassen Sie für einen Notfall dem Babysitter zwei Kontaktadressen. Benachrichtigen Sie bei verspäteter Heimkehr den Babysitter sofort telefonisch.

Was, wenn die Familie mehr als 3 Kinder hat?

Suchen Sie sich 2 Babysitter, die gemeinsam hüten oder einen volljährigen Babysitter.

Was, wenn der Babysitter in Abwesenheit Dinge macht, die ich nicht gut heisse?

Besprechen Sie diese Dinge und erklären sie dem Babysitter, wie sie sich in Ihrer Abwesenheit verhalten soll und was Ihnen wichtig ist. Jede Familie hat unterschiedliche Gewohnheiten und Regeln. Nur so kann der Babysitter ihr Verhalten ändern. Gerade am Anfang sind die 13- bis 14-jährigen Babysitter noch unerfahren, aber sehr motiviert.

Brauche ich als Babysitter eine Unfall- oder Haftpflichtversicherung?

Jeder Babysitter braucht eine Unfallversicherung. Es ist wichtig, dass du dich selbst um einen genügenden Versicherungsschutz kümmerst:

Meistens haben deine Eltern eine Haftpflichtversicherung für dich bis zu deiner Volljährigkeit abgeschlossen. Kläre, ob diese private Haftpflichtversicherung allfällige Schäden, die dir während dem Hüten passiert sind, deckt. Falls nicht, können sie eine einfache Zusatzversicherung abschliessen.

Ich werde als Feriengast in den Kanton Graubünden reisen und suche einen Babysitter fürs Hüten am Abend. Geht das auf der Plattform?

Die Vermittlungsplattform ist nicht ideal für spontane Kurzeinsätze. Uns ist wichtig, dass die Eltern den Babysitter vor dem ersten Hüten kennenlernen und ein Vertrauensverhältnis entstehen kann.

Was, wenn meine Registrierung auf der Plattform nicht oder nicht richtig funktioniert?

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*Der im Text verwendete Begriff Babysitter bezieht sich auf männliche und weibliche Babysitterinnen und Babysitter.